Tipps für Ihre Bewerbung

Bewerbungskosten in der Steuererklärung

Die Bewerbungskosten in der Steuererklärung

Normalerweise werden Ihnen die Bewerbungskosten von dem Unternehmen bei dem Sie sich bewerben (hier im speziellen die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch) erstattet. Haben Sie eine befristete Anstellung, sind bereits gekündigt oder arbeitslos kann Ihnen die Agentur für Arbeit Ihre Bewerbungskosten innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen, die Sie immer im Vorfeld erfragen sollten, erstatten.

Befinden Sie sich jedoch in einer unbefristeten, festen Anstellung und haben für ein Vorstellungsgespräch Ausgaben getragen, die der Arbeitgeber Ihnen nicht angeboten hat, zu erstatten, haben Sie immer noch die Möglichkeit Ihre Bewerbungskosten bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Hier werden die Bewerbungskosten als Werbungskosten ausgewiesen und dürfen auch Ausgaben wie Mappen, Papier, Kopien Bewerbungsphotos und Porto enthalten..Dafür sollten Sie entsprechende Belegen und auch Dokumentationen über Ihre Vorstellungsgespräche aufbewahren. Haben Sie dieses versäumt, können Sie die Ihnen entstandenen Bewerbungskosten pauschal geltend machen. Die aktuellen Sätze dafür können Sie bei Ihrem Steuerberater erfragen.

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