Tipps für Ihre Bewerbung

Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch

Die Fahrkosten zu einem Bewerbungsgespräch können je nach Entfernung einen ganz schönen Betrag ausmachen. Geht es darum eine größere Distanz zu überbrücken, könnnen zu den Fahrkosten sogar noch Übernachtungskosten hinzukommen.

Generell sind Arbeitgeber gesetzlich dazu angehalten mit der Einladung zu einem Bewerbungsgespräch Ihnen als Bewerber die entstehenden Fahrtkosten zu erstatten. Diese Fahrtkosten können öffentliche Verkehrsmittel, die Nutzung des eigenen privaten PKW, der Bahn oder sogar Flugkosten mit Übernachtung beinhalten.

Arbeitgeber die um diese Regelung wissen verschicken oftmals schon mit der Einladung zu einem Bewerbungsgespräch die Informationen welche Fahrtkosten erstattet werden : bis zu welcher Höhe, wie die Nutzung des privaten PKW abgerechnet werden kann und ob bei Bedarf Übernachtungen übernommen werden, zum Teil sogar ein Tagegeld, wenn Sie sich länger als einen Tag nicht zuhause befinden.

Sind Sie Kunde der Agentur für Arbeit oder ARGE müssen Sie sich vor Antritt der Reise zum Bewerbungsgespräch darum bemühen, einen Zusage für Übernahme der Fahrtkosten zu erhalten. So erfahren Sie auch im Vorfeld was genau Ihnen erstattet wird und bis zu welcher Höhe.

Fahrtkosten zum Bewerbunggespräch müssen verhältnismässig sein

Generell gilt, dass die Fahrtkosten verhältnismässig sein müssen. Sie können in München wohnhaft sein und ein Bewerbungsgespräch in Hamburg haben. Hier sind Sie aufgefordert nach der günstigsten Möglichkeit zu suchen das Bewerbungsgespräch wahrzunehmen.

Dies kann ein Flug hin und zurück an einem Tag sein, wie auch eine Zugfahrt mit Übernachtung. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte VORHER bei dem Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit oder der ARGE (demjenigen der für die Übernahme der Fahrtkosten in Ihrem persönlichen Fall zuständig ist) welche Kosten übernommen werden können und wie Sie diese nachzuweisen haben.

Fahrtkosten mit eigenem PKW

Die Kosten, die Ihnen entstehen wenn Sie mit dem eigenem PKW das Bewerbungsgespräch erreichen können Ihnen ebenfalls erstattet werden. Hier werden oftmals die gefahrenen Kilometer entsprechend der aktuell gültigen steuerrechtlichen Sätze verrechnet.

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