Tipps für Ihre Bewerbung

Wann eine Kurzbewerbung nicht sinnvoll ist

Eine Kurzbewerbung zu verschicken erscheint manchem Bewerber immer verlockend. Man spart sich die Zeit für das Zusammenstellen aller Unterlagen, zudem investieren Sie nicht zusätzliches Geld in schöne Bewerbungsmappen bzw. Porto. Doch eine Kurzbewerbung einzureichen, kann Ihnen auch die Aussichten auf eine Stelle sofort zunichte machen. Denn es gibt Situationen in denen das Einreichen einer Kurzbewerbung in der Regel das sofortige Aus für Sie als Bewerber bedeutet.

Der Arbeitgeber wünscht Bewerbungsunterlagen

Wenn Ihnen ein Arbeitgeber mitteilt, sei dies durch die Angabe in einer Stellenausschreibung oder per Telefon, dass Sie Bewerbungsunterlagen einreichen möchten, so meint er in der Regel ausführliche Bewerbungsunterlagen in Form einer vollständigen Emailbewerbung bzw. Bewerbungsmappe.

Wenn Sie auf eine solche Aufforderung des Arbeitgebers nur eine Kurzbewerbung einreichen, ohne dass diese ausdrücklich vom Arbeitgeber angefordert wurde, schiessen Sie sich selbst ins Aus. Der Arbeitgeber hat Ihnen ein Interesse an Ihren Bewerbungsunterlagen mitgeteilt und wird sich nicht ernst genommen fühlen wenn Sie nur die Kurzform einreichen.

Zudem wird der Arbeitgeber Ihnen mangelndes Interesse an der Position unterstellen, wenn Sie sich nicht die Mühe machen, vollständige Unterlagen einzureichen, obwohl nach diesen gefragt wird. Vergessen Sie nicht, dass der Arbeitgeber Ihre Bewerbung als erste Arbeitsprobe wertet. Da hinterlässt es keinen guten Eindruck, wenn Sie weniger liefern, als vom Boss angefordert wurde.

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